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Neue Gebührenordnung !!!

Einzelgebühr
Die Leihgebühr wird pro Medium im Voraus gezahlt.
 
Buch, Hörbuch
EinzelbenutzerInnen: Kinder, Jugendliche, Erwachsene
1,50 EUR
Ausleihdauer: 3 Wochen
Zeitschriften
EinzelbenutzerInnen: Kinder, Jugendliche, Erwachsene
1,50 EUR
Ausleihdauer: 1 Woche
Videomedien (DVD-Filme, Musik-CDs)
EinzelbenutzerInnen: Kinder, Jugendliche, Erwachsene
2,50 EUR
Ausleihdauer: 2 Wochen
 
Guthaben-Konto
Die NutzerInnen haben die Möglichkeit ein Guthaben-Konto anzulegen. Bei jedem Verleihvorgang wird der entsprechende Betrag abgebucht.
 
Jahreskarten
Jahreskarten gibt es für Einzelpersonen, Jugend, Partner und Familien für alle Medien (außer DVD und Musik-CDs), die die Bibliothek zur Verfügung stellt. Die Jahreskarte gilt ab Ausstellungsdatum ein Jahr lang. In diesem Zeitraum können so viele Medien ausgeliehen werden, wie gewünscht, ohne dass jedes Mal extra bezahlt werden muss.
Ausnahme: DVDs und Musik-CDS: Diese sind in der Jahreskarte nicht enthalten. Für Bezieher einer Jahreskarte gilt die Einzelgebühr von 2,5 EUR pro DVD/Musik-CD für 2 Wochen Entlehnfrist.
Mahn- und Überziehungsgebühren fallen an, wenn nicht rechtzeitig verlängert wird und das Medium nicht fristgerecht zurückgebracht wird.
 
Jahreskarte für alle Medien (ausgenommen DVD, Musik-CD)
Einzelperson
25 EUR
Jahreskarte für alle Medien (ausgenommen DVD, Musik-CD)
Partnerkarte
37 EUR
Jahreskarte für alle Medien (ausgenommen DVD, Musik-CD)
Familienkarte*
45 EUR
Jahreskarte für alle Medien (ausgenommen DVD, Musik-CD)
Jugendkarte 15-25 Jahre (inkl. 5 DVD)
10 EUR
DVD und Musik-CD
2 Wochen Entlehnfrist
2,5 EUR
 
*) Als Familie gelten alle Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Die Gebühren verstehen sich inklusive einer allfälligen Umsatzsteuer.
 
0-Tarif
  • Für Kinder von 0-15 Jahren, die in der Gemeinde Ottensheim ihren Wohnsitz haben, entfallen die Entlehnkosten für Medien (ausgenommen DVD und Musik-CDs).
  • SchülerInnen, die eine Schule des Schulzentrums Ottensheim besuchen, erhalten zu oder vor Beginn des jeweiligen Schuljahres ein Anmeldeformular durch die Schule übermittelt, in dem die Eltern die SchülerInnen für die Bibliothek Ottensheim als NutzerInnen anmelden. Für diese SchülerInnen entfallen die Entlehnkosten für Medien (ausgenommen DVD und Musik-CDs).
  • Mahn- und Überziehungsgebühren fallen an, wenn nicht rechtzeitig verlängert wird.
  • Beschädigte oder verlorengegangene Medien müssen ersetzt werden.
Soziale Gründe:
NutzerInnen, die über den Pass „Hunger auf Kunst und Kultur“ (kurz Kulturpass) verfügen und in der Gemeinde Ottensheim einen Wohnsitz haben, wird in Kombination mit einem Lichtbildausweis bei Einzelentlehnungen keine Gebühr verrechnet. Auf Mahngebühr kann nur in begründeten Ausnahmefällen verzichtet werden.
 
Institutionenkarte:
  • Für Bildungsinstitutionen in Ottensheim wie Schulen, Kindergarten, Hort, Nachmittagsbetreuung und soziale Institutionen (wie Flüchtlingsunterkunft) kann eine Institutionenkarte gelöst werden.
  • Die Institutionenkarte gilt ein Jahr ab Bestellung. Dazu ist ein Einschreiben der verantwortlichen Person der Institution erforderlich.
  • Für die genannten Bildungseinrichtungen gilt der 0-Tarif (Kinder bis 15 Jahre).
  • Für soziale Institutionen wie die Flüchtlingsunterkunft der Caritas wird die Institutionenkarte zum Preis einer Familienkarte vergeben.
  • Die Institutionen sind nicht von der Mahngebühr, der DVD-Gebühr und dem Ersatz für verlorene Medien befreit.
Mahnung
Wird ein Medium nicht fristgerecht zurückgebracht, fallen pro Woche 0,60 EUR Mahngebühr an. Für ein allfälliges Erinnerungsschreiben (E-Mail, Brief) wird zusätzlich zur anfallenden Einzelleihgebühr für diesen Zeitraum eine Mahngebühr von 1,20 Euro berechnet. Dies gilt auch für Jahreskartenbesitzer. Überziehungs-, Verlängerungs- und Mahngebühren werden bei der Rückgabe berechnet und eingehoben. In begründeten Fällen kann von der Bibliotheksleitung die Mahngebühr aus sozialen Gründen reduziert oder erlassen werden.
 
Verlust/Beschädigung
Ein sorgfältiger Umgang mit den Medien ist eine Selbstverständlichkeit. Medien die beschmutzt, beschädigt oder verloren gehen müssen ersetzt werden.
Der Verlust oder die Beschädigung entlehnter Medien ist den Bibliotheksmitarbeiterinnen unverzüglich anzuzeigen.
Ersatzmöglichkeiten: gleiches Medium oder finanzieller Ersatz - dieser wird von der Bibliotheksleitung errechnet.