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Benutzerordnung der Bibliothek Ottensheim

Bibliotheksordnung der Öffentlichen Bibliothek Ottensheim
Die Bibliothek Ottensheim ist öffentlich und steht den Benutzerinnen unter Beachtung der Bibliotheksordnung zur Entlehnung der Medien zur Verfügung. Es werden Medien wie Bücher, Hörbücher, Zeitschriften, DVDs, CDs etc. zum Verleih angeboten. Im Interesse der Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Bibliotheksbetriebs werden die Besucherinnen gebeten, die nachstehenden Bestimmungen dieser Bibliotheksordnung zu lesen und durch Unterschrift der Benutzerinnenerklärung anzuerkennen.

Einschreibung
Die Einschreibung als Leserin erfolgt persönlich. Zum Nachweis der Identität ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen. Kinder bis zum 14. Lebensjahr benötigen die Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten. Jede/r Bibliotheksbenutzerin anerkennt mit seiner/ihrer Unterschrift die Bibliotheksordnung und erklärt sich mit der EDV-mäßigen Erfassung der persönlichen Daten im Sinn der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einverstanden.
Mit der Einschreibung wird eine Lesernummer vergeben. Diese berechtigt zur Entlehnung von Medien in der Bibliothek Ottensheim.
Es wird ersucht, Namens- oder Adressänderungen der Nutzerinnen bekannt zu geben.
 
Entlehnung
Die Entlehnung sowie die gesamte Bibliotheksverwaltung erfolgt EDV-gestützt. Es wird darauf hingewiesen, dass die entliehenen Medien nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Sie dürfen im Sinne der geltenden Lizenzbestimmungen weder weiter verliehen noch vervielfältigt werden. Insbesondere gilt dies für DVDs, Hörbücher, CDs und Musik-CDs. Ein öffentliches Abspielen, ein Weiterverleih oder Kopieren sind nicht erlaubt.
Die Bibliothekarinnen sind berechtigt, Kindern und Jugendlichen für sie nicht geeignete Medien nicht auszufolgen.

Entlehnfristen
Die Zahl der Entlehnungen ist grundsätzlich nicht beschränkt. Es liegt im Interesse der Bibliothek, dass alle Medien möglichst viel im Umlauf sind. Im Interesse anderer Bibliotheksbenutzerinnen wird ersucht, sich auf sieben Medien pro Verleihvorgang und Person zu beschränken.
Die Entlehnfrist beträgt für Bücher, Tonis und Hörbücher drei Wochen, für DVDs, Musik-CDs und Zeitschriften eine Woche. Für Inhaberinnen einer Jahreskarte beträgt die Entlehnfrist für DVDs und Musik-CDs zwei Wochen.
Eine Verlängerung ist möglich, sofern für diese Medien keine Vormerkung vorliegt. Die Verlängerungsdauer entspricht den Erstentlehnungszeiträumen. Verlängerungen können persönlich, schriftlich, per E-Mail oder telefonisch in der Bibliothek angemeldet werden. Es wird ersucht, einen Verlängerungswunsch vor Ablauf der Entlehnfrist bekannt zu geben. Im Falle der Nichteinhaltung der Entlehnfristen erfolgt eine Mahnung. 
Sofern die gewünschten Medien bereits entliehen sind, können die Medien reserviert werden.

Digitale Bibliothek
Inhaberinnen einer gültigen Jahreskarte der Bibliothek Ottensheim haben kostenlos Online-Zugriff auf die elektronischen Medien der Digitalen Bibliothek OÖ. Ausleihe und Rückgabe ist kostenlos, die Rücknahme der Medien erfolgt automatisch. Auf Anfrage erhalten die Bibliotheksbenutzerinnen die Zugangsdaten in der Bibliothek ausgehändigt. Der Zugang erfolgt auf http:/(www.media2go.at. In der „Onleihe" gelten die „Allgemeinen Benutzungsbedingungen der divibib GmbH für das digitale Ausleihen von Inhalten aus der „Onleihe" und die „Datenschutzerklärungen der divibib GmbH für die Nutzung der „Onleihe". Das Angebot gilt, solange die Bibliothek Ottensheim Teilnehmende Bibliothek der Digitalen Bibliothek OÖ ist.

Entlehngebühren
Die für die Entlehnung von Medien zu entrichtenden Gebühren sowie allfällige Mahngebühren sind in der Gebührentabelle aufgelistet, die Teil dieser Bibliotheksordnung ist.

Ordnung in der Bibliothek
Die Medien stehen nach Themenbereichen geordnet und innerhalb derer alphabetisch nach Signatur (z. B. Autorlnnennamen) geordnet in den Regalen. Jede/r Benutzerin kann selbst in den Regalen suchen. Die Bibliothekarin/der Bibliothekar ist aber gerne bereit, bei der Suche zu helfen und zu beraten. Die Rückstellung der Medien ist Aufgabe der Bibliothekarin/des Bibliothekars.
Alle Bibliotheksbenutzerinnen haben sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht gestört oder in der Benutzung der Bibliothek beeinträchtigt werden. Insbesondere das Telefonieren mit Mobiltelefonen ist zu unterlassen.
Das Rauchen, Essen und Trinken ist in den Räumen der Bibliothek verboten.
Die Bibliothek übernimmt für in ihren Räumlichkeiten beschädigte, liegen gelassene, verloren gegangene oder auf sonstige Weise abhanden gekommene Gegenstände der Bibliotheksbenutzerinnen keine Haftung, dies gilt insbesondere auch für in der Garderobe deponierte Gegenstände.
Die Bibliothek übernimmt insbesondere bei Minderjährigen keine Aufsichtspflicht.

Behandlung der Medien
Ein sorgfältiger Umgang mit den Medien ist eine Selbstverständlichkeit. Medien, die beschmutzt, beschädigt oder verloren wurden, müssen ersetzt werden.
Ersatzmöglichkeiten: gleiches Medium, gleichwertiges Medium oder finanzieller Ersatz nach dem Zeitwert des Mediums, der von der Bibliotheksleitung errechnet wird.
Die Entlehnerlnnen werden gebeten, sich bereits bei der Ausleihe zu vergewissern, ob die Medien sich in einem ordentlichen Zustand befinden. Bereits sichtbare Schäden müssen sofort bekannt gegeben werden. Der Verlust oder die Beschädigung entlehnter Medien ist der Bibliothek unverzüglich anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen. Als Beschädigung gilt auch das Schreiben und An-/ Unterstreichen in Büchern und auf Medien und das Entfernen von Etiketten. Sind bei mehrteiligen Medien einzelne verloren gegangene Teile nicht ersetzbar, so ist das ganze Medium zu ersetzen.
Bibliotheksbenutzerinnen, die die Bibliotheksordnung fortgesetzt missachten, können von der Benützung der Bibliothek ohne Anspruch auf Rückzahlung eventuell entrichteter Gebühren ausgeschlossen werden.

Gebührenordnung
Die Leihgebühr wird pro Medium im Voraus gezahlt. Die Gebühren verstehen sich inklusive einer allfälligen Umsatzsteuer.

Einzelgebühr Kinder, Jugendliche, Erwachene:
Buch, Hörbuch, TONIs 1,50 € Ausleihdauer: 3 Wochen
Zeitschriften 1,50 € Ausleihdauer: 1 Woche
Audio- und Videomedien (DVD, Musik-CDs)
2,50 €
Ausleihdauer: 2 Wochen
Jahreskarten für alle Medien
Einzelperson
25,00 €
Familien*)
45,00 €
Jugendkarte 15-25 Jahre (inkl. 5 DVD)
10,00 €
Partnerkarte
37,00 €
DVD (Ausleihdauer 2 Wochen)
  2,50 €
 
 
Die Jahreskarte gilt ab Ausstellungsdatum ein Jahr. Mahn- und Überziehungsgebühren fallen an, wenn nicht rechtzeitig verlängert wird.
*) Als Familien gelten alle Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.

0-Tarif
Für Kinder von 0-15 Jahren, die in der Gemeinde Ottensheim ihren Wohnsitz haben, entfallen die Entlehnkosten (ausgenommen DVDs und Musik-CDs).
Schülerinnen, die eine Schule des Schulzentrums Ottensheim besuchen, erhalten zu oder vor Beginn des jeweiligen Schuljahres ein Anmeldeformular durch die Schule übermittelt, in dem die Eltern die Schülerinnen für die Bibliothek Ottensheim als Nutzerinnen anmelden. Für diese Schülerinnen entfallen die Entlehnkosten für Medien (ausgenommen DVD und Musik-CDs). Mahn­ und Überziehungsgebühren fallen an, wenn nicht rechtzeitig verlängert wird.

Soziale Gründe
Nutzerinnen, die über den Pass "Hunger auf Kunst und Kultur" (kurz Kulturpass) verfügen, wird in Kombination mit einem Lichtbildausweis bei Einzelentlehnungen keine Gebühr verrechnet. Auf Mahngebühr kann nur in begründeten Ausnahmefällen verzichtet werden.

Institutionenkarte
Für Bildungsinstitutionen in Ottensheim, wie Schulen, Kindergarten, Nachmittagsbetreuung und soziale Institutionen (wie die Flüchtlingsunterkunft} kann eine lnstitutionenkarte gelöst werden. Die Institutionenkarte gilt ein Jahr ab Bestellung. Dazu ist ein Einschreiben der verantwortlichen Person der Institution erforderlich.
Für die genannten Bildungseinrichtungen gilt der 0-Tarif (Kinder bis 15 Jahre).
Für soziale Institutionen wie die Flüchtlingsunterkunft der Caritas wird die lnstitutionenkarte zum Preis einer Familienkarte vergeben.
Die Institutionen sind nicht von der Mahngebühr, der DVD-Gebühr und dem Ersatz für verlorene Medien befreit.
 
Mahnung
Wird ein Medium nicht fristgerecht zurückgebracht, fallen pro Woche 0,60 EUR Mahngebühr an. Für ein allfälliges Erinnerungsschreiben (E-Mail, Brief} wird zusätzlich zur anfallenden Einzelleihgebühr für diesen Zeitraum eine Mahngebühr von 1,20 Euro berechnet. Dies gilt auch für Jahreskartenbesitzer. Überziehungs-, Verlängerungs- und Mahngebühren werden bei der Rückgabe berechnet und eingehoben. In begründeten Fällen kann von der Bibliotheksleitung die Mahngebühr aus sozialen Gründen reduziert oder erlassen werden.

Die vorliegende Bibliotheksordnung tritt mit 01. Februar 2023 in Kraft. Gleichzeitig treten die Bibliotheksordnungen der öffentlichen Bibliothek Ottensheim in der Fassung der Beschlüsse des Gemeinderates vom 11.05.2015 sowie vom 14.03.2016 außer Kraft.